1 - Am 8. Mai 1945 ging der schreckliche 2. Weltkrieg zu Ende. Deutschland, das diesen Krieg begonnen und das grausame Verbrechen an anderen Völkern gegangen hatte, lag in Trümmern. Deutschland wurde zunächst in vier Sektoren eingeteilt, die von Soldaten und Beamten aus den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion beherrscht und verwaltet wurden.
2 - Aus den drei Sektoren im Westen entstand im Jahr 1949 die Bundesrepublik Deutschland. Am 23. Mai 1949 trat ein Gesetz in Kraft, das die Grundlage dieses neuen Staates bildete: Das Grundgesetz. Es ist seitdem die Grundlage für alle Gesetze und regelt, wie dieser Staat verwaltet und regiert werden soll.
3 - Die Bundesrepublik Deutschland bestand zunächst nur aus elf Bundesländern im Westen. Im Osten entstand ebenfalls im Mai 1949 ein zweiter deutscher Staat: Die Deutsche Demokratische Republik, abgekürzt DDR. Die beiden Staaten gehörten unterschiedlichen Bündnissen an und hatten verschiedene Gesellschaftsordnungen. Im Westen waren alle Betriebe in Privatbesitz, im Osten wurden die großen als "Volkseigene Betriebe" staatlich verwaltet und gelenkt.
4 - Seit Oktober 1990 sind diese beiden Staaten wieder vereinigt. Der Name Bundesrepublik Deutschland gilt nun für das gesamte Deutschland. Das Gebiet der ehemaligen DDR wurde in fünf neue Bundesländer eingeteilt, so dass Deutschland seitdem aus 16 Ländern besteht. Das Grundgesetz gilt seit 1990 auch in den fünf neuen Bundesländern.
5 - Im Grundgesetz sind zunächst die wichtigsten Rechte jedes Menschen festgelegt. Es sagt zum Beispiel, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, dass jeder frei seine Meinung sagen und frei seine Religion ausüben darf. Diese Rechte nennt man Grundrechte.
6 - Im Grundgesetz ist auch festgelegt, dass der Deutsche Bundestag als Vertretung des ganzen Volkes über Gesetze beschließt und dass der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin das Oberhaupt des Staates ist. Die Abgeordneten des Bundestages werden gewählt. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt und jeder, der älter als 18 Jahre ist, kann an Wahlen für den Bundestag teilnehmen.
7 - Das Grundgesetz legt fest, dass der Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählt. Die bestimmen dann Minister und Ministerinnen, die der Bundesregierung angehören.
8 - Das Grundgesetz legt die Rechte der Bundesländer fest. Und schließlich regelt es auch, dass die Bundesflagge schwarz-rot-gold ist. Fahnen und Flaggen mit diesen Farben sieht man vor jedem Rathaus, oft aber auch beim Fußball, wenn die deutsche Nationalmannschaft spielt. Insgesamt umfasst das Grundgesetz ein Vorwort, das man Präambel nennt, 15 Abschnitte und 146 Artikel.
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