Auf manchen Wegen dürfen sich nur Fußgänger bewegen. Dies wird durch ein blaues Schild angezeigt, auf dem eine Frau und ein Kind abgebildet sind. Hier haben Radfahrer nichts verloren.
Es gibt eine Ausnahme: Kinder bis zum 8. Lebensjahr, die mit dem Fahrrad unterwegs sind,
müssen auf dem Bürgersteig fahren. Kinder bis zum 10. Lebensjahr
dürfen hier auch mit dem Fahrrad fahren.
Bild: Hamsterkiste
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