Erklären, was ist, beschreiben, was war, und Kinder zum

Gebrauch ihres eigenen Verstandes anleiten - das ist gut.

Auf manchen Wegen dürfen sich nur Fußgänger bewegen. Dies wird durch ein blaues Schild angezeigt, auf dem eine Frau und ein Kind abgebildet sind. Hier haben Radfahrer nichts verloren.

Es gibt eine Ausnahme: Kinder bis zum 8. Lebensjahr, die mit dem Fahrrad unterwegs sind,
müssen auf dem Bürgersteig fahren. Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen hier auch mit dem Fahrrad fahren.

Bild: Hamsterkiste

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