Lies jedes Kapitel einzeln. Du kannst die Texte auch anhören. Versuche, die Fragen zu beantworten. Arbeite dazu mit anderen Kindern zusammen. Drucke die Erkundungsaufgaben und bearbeite sie.
Der 23. Februar 2025 ist ein wichtiger Tag in Deutschland. An diesem Tag wird ein neuer Bundestag gewählt.
Es gab Zeiten, da regierten in Deutschland Fürsten und Könige. Ihnen gehörten große Teile des Landes und die meisten Menschen wurden von ihnen als Untertanen betrachtet, die nur wenig mitzubestimmen hatten.
Das ist inzwischen zum Glück anders. Heute gilt bei uns das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Darin steht dieser Satz: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Damit ist gemeint, dass das Volk über die Regierung bestimmt. Einen solchen Staat nennt man eine Demokratie. Dieses Wort kommt aus der griechischen Sprache: "demos" heißt "Volk" und "kratia" bedeutet "Herrschaft". In einer Demokratie gibt es also eine „Volksherrschaft“.
Das Volk sind wir alle. In Deutschland leben mehr als 84 Millionen Menschen. Es gibt feste Regeln, wie dieses Land regiert wird. Sie stehen im Grundgesetz. Es bestimmt zum Beispiel, dass das Volk seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen äußert.
Erkundungsaufgaben zu diesem Kapitel:
Inschrift am Reichstagsgebäude in Berlin, in dem der Deutsche Bundestag tagt
Da in einem großen Land nicht ständig alle Menschen über alle möglichen Fragen abstimmen können, werden in einer Demokratie Vertreter des Volkes gewählt, die in seinem Namen entscheiden. Sie werden für eine festgelegte Zeit bestimmt, meistens für vier oder fünf Jahre.
Das fängt schon in den Gemeinden und Städten an. Über wichtige Dinge entscheidet hier der Gemeinderat oder der Stadtrat. Ihm gehören Frauen und Männer an, die von den Bürgerinnen und Bürgern in einer Stadt oder einer Gemeinde gewählt werden.
Die Gemeinderäte oder Stadträte wählen dann einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin. Die sind zwar Chef oder Chefin in ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt, aber sie müssen sich an Gesetze halten und sich vor dem Gemeinderat oder dem Stadtrat verantworten. Sie werden nur für eine bestimmte Zeit gewählt und wenn sie schlecht arbeiten, können sie jederzeit abgewählt werden.
Auch in einem Landkreis gibt es eine Versammlung gewählter Abgeordneter, die man Kreistage nennt. Sie wählen und kontrollieren den Landrat oder die Landrätin.
In einem Bundesland bilden Abgeordnete des Volkes den Landtag, den man in Hamburg, Bremen und Berlin auch als Abgeordnetenhaus oder als Bürgerschaft bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, Gesetze für ihr Bundesland zu beschließen, die zum Beispiel das Schulwesen regeln. Außerdem wählen und kontrollieren sie den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin.
Und schließlich gibt es noch Abgeordnete, die für ganz Deutschland gewählt werden. Sie bilden den Deutschen Bundestag und handeln im Auftrag aller Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland leben.
Erkundungsaufgaben zu diesem Kapitel:
4. Wie heißt das Parlament in deiner Gemeinde oder in deiner Stadt?
5. Wie heißt das Parlament in deinem Bundesland?
6. Wie heißt das Parlament für ganz Deutschland?
Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag beraten und entscheiden über Gesetze, die für das ganze Land gelten. Sie werden jeweils für 4 Jahre gewählt. Sie erhalten während ihrer Tätigkeit im Bundestag ein Gehalt, so wie jeder, der einen Beruf ausübt. Das Gehalt der Abgeordneten nennt man "Diäten". Zurzeit sind das 10.591 € im Monat. Dazu bekommen sie ein Büro und Geld, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen. Außerdem können sie jederzeit kostenlos mit der Deutschen Bahn reisen. Sie dürfen ihrem Namen die Abkürzung MdB anhängen, das bedeutet "Mitglied des Bundestages".
Die Abgeordneten des Bundestages tagen in Berlin. Jeder von ihnen arbeitet in Ausschüssen mit, die sich mit verschiedenen Themenbereichen beschäftigen. Der Auswärtige Ausschuss zum Beispiel berät über die Beziehungen zu anderen Ländern. Im Finanzausschuss wird darüber diskutiert, wie viel Geld der Staat ausgeben soll und darf. Außerdem haben die Abgeordneten eine andere wichtige Aufgabe: Sie wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
Erkundungsaufgaben zu diesem Kapitel:
7. Was sind die Aufgaben von Bundestagsabgeordneten?
8. Wie nennt man ihr Gehalt und wie hoch ist es?
9. Welche Sonderrechte haben sie?
Im Paul-Löbe-Haus in Berlin befinden sich Büros und Sitzungsräume für die Abgeordneten des Bundestages
Für eine Bundestagswahl gilt ein etwas kompliziertes Verfahren. Deutschland wird in Wahlkreise eingeteilt. In jedem dieser Wahlkreise können sich Menschen darum bewerben, als Abgeordnete gewählt zu werden. Das nennt man kandidieren. Man muss nur älter als 18 Jahre sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Aber kandidieren allein reicht nicht. Man muss bekannt werden, Werbung machen, seine Ziele und Absichten erklären, mit anderen Kandidaten diskutieren und Zeit und Geld genug haben, dies alles zu tun.
Weil das ein Einzelner kaum schaffen kann, gibt es Parteien. Darin schließen sich Menschen zusammen, die gleiche oder ähnliche Ziele haben. Die Parteien mit den meisten Mitgliedern sind zurzeit
Bei einer Bundestagswahl schlagen diese Parteien in jedem Wahlkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin vor. Kandidaten der CSU gibt es nur in Bayern, Kandidaten der CDU nur in den übrigen Bundesländern.
Außerdem stellen die Parteien Landeslisten auf, in jedem Bundesland eine. Darauf stehen die Namen aller Kandidaten und Kandidatinnen, die in einem Bundesland als Abgeordnete dieser Partei gewählt werden wollen. Auf dieser Liste gibt es eine feste Reihenfolge.
Erkundungsaufgaben zu diesem Kapitel:
10. Wer unterstützt die Kandidatinnen und Kandidaten?
11. Wie viel Prozent der Zweitstimmen muss eine Partei erreichen, um im Bundestag vertreten zu sein?
Die Wahl wird vom Bundeswahlleiter organisiert und geleitet, der auch das Endergebnis feststellt. Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind.
Zur Wahl wird jeder Wahlkreis in Deutschland in mehrere kleine Wahlbezirke eingeteilt. In jedem Wahlbezirk gibt es ein Wahllokal. Das befindet sich zum Beispiel in einer Schule, einem Kindergarten oder einem Rathaus. Die Wahllokale werden von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet und dort können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen abgeben.
Wer nicht zu einem Wahllokal kommen kann, darf per Briefwahl schon vor dem Wahltag abstimmen. Sein Stimmzettel wird aber in einem Umschlag aufbewahrt und erst am Abend des Wahltages geöffnet.
Im Wahllokal bekommt man einen Stimmzettel. Bei Bundestagswahlen hat jeder Wähler zwei Stimmen. Eine Stimme gibt man einem Kandidaten oder einer Kandidatin in dem Wahlkreis, in dem man lebt. Mit der zweiten Stimme entscheidet man sich für eine Partei.
Wahlen sind geheim. In den Wahllokalen werden deshalb kleine Kabinen eingerichtet, in denen die Wahlzettel ausgefüllt werden. Dabei soll nämlich niemand zusehen.
Erkundungsaufgaben zu diesem Kapitel:
12. Wer ist wahlberechtigt?
13. Von wann bis wann sind die Wahllokale geöffnet?
14. Wie kann man abstimmen, wenn man am Tag der Wahl verreist ist?
15. Wie viele Stimmen darf man bei der Bundestagswahl abgeben?
Nachdem die Wahllokale geschlossen sind, werden die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse zum Bundeswahlleiter weitergegeben und veröffentlicht. Im Amtlichen Wahlergebnis wird festgestellt, wie viele Stimmen die Parteien bekommen haben und welche Kandidatin oder welcher Kandidat gewählt wurde. Eine Partei muss 5 Prozent aller Zweitstimmen erreichen. Ungefähr die Hälfte der gewählten Abgeordneten werden in den Wahlkreisen bestimmt, die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien.
Einige Tage nach der Wahl kommen die neu gewählten Abgeordneten zu ihren ersten Sitzungen zusammen. Vorher müssen sie ihre Büros beziehen oder auch eine neue Wohnung in Berlin finden und einrichten. Alle Abgeordneten einer Partei treffen sich zunächst zu internen Beratungen. Sie bilden nämlich eine Fraktion. Sie wählen erst einmal einen Fraktionsvorsitzenden oder eine Fraktionsvorsitzende.
Alle Abgeordneten gemeinsam wählen danach in der ersten Sitzung des neuen Bundestages einen Bundestagspräsidenten oder eine Bundestagspräsidentin sowie ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Ihre Aufgabe ist es, die Sitzungen des Bundestages in den nächsten 4 Jahren zu leiten.
Außerdem gehört es zu den Aufgaben der Abgeordneten, den neuen Bundeskanzler oder die neue Bundeskanzlerin zu wählen. Diese brauchen eine Mehrheit, also eine Stimme mehr als die Hälfte aller Abgeordneten. Vorher müssen sich Parteien zusammenfinden, die zusammen über die Mehrheit aller Stimmen verfügen. Das nennt man eine Koalition. Die Abgeordneten dieser Koalition wählen dann den Kanzler oder die Kanzlerin.
Erkundungsaufgaben zu diesem Kapitel:
16. Wer gehört zu einer Fraktion?
17. Welche Aufgabe haben der Bundestagspräsident/die -präsidentin und die Stellvertreter?
18. Wer wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler?
In diesem Saal im Reichstagsgebäude in Berlin tagen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Bilder: Hamsterkiste
Neuer Text
Startseite l Nutzungsbedingungen l Lizenz buchen l Über die Hamsterkiste l Fehler gefunden? l Datenschutzerklärung l Impressum