In unseren Städten gibt es Straßen, die den Fußgängern vorbehalten sind. Man nennt sie "Fußgängerzonen". In einer Fußgängerzone ist die Benutzung von Fahrrädern gar nicht oder nur zu besonders angegebenen Zeiten erlaubt. Lieferfahrzeuge benötigen hier eine Sondergenehmigung.
Das Bild zeigt eine Fußgängerzone, in der man von 19 Uhr am Abend bis 9 Uhr am Morgen mit dem Fahrrad fahren darf. Tagsüber muss man also sein Fahrrad schieben.
Bild: Hamsterkiste
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