Als wenn alle nicht schon genug Sorgen hätten. In Zeiten wie diesen sind Schulen und Lehrkräfte auf einfache und effiziente Kommunikation mit den Kindern und ihren Eltern angewiesen. Es gab dazu bisher kaum Erfahrungen und keine wirklich erprobten technischen Verfahren. Viele Schulen nutzen z. B. IServ, Microsoft Teams und die auch von der Hamsterkiste bisher empfohlenen Padlets. Dabei entstehen Probleme u. a. mit dem Datenschutz, die leicht übersehen werden.
Aber man kann sie auch nicht einfach ignorieren und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspringen keineswegs bürokratischer Willkür, sie sollen vielmehr die informationelle Selbstbestimmung schützen, die im Zeitalter von Facebook u. a. allzu leicht unter die Räder gerät. Die Hamsterkiste zieht nach intensiver Beschäftigung mit diesen Fragen folgende Konsequenzen:
Deren Datenschutzerklärungen und weitere Erklärungen können über die Datenschutzerklärung der Hamsterkiste eingesehen werden. Wir empfehlen, den Datenschutz bei der Organisation digital gestützten Unterrichts nicht aus den Augen zu verlieren.
Alois Brei
Herausgeber der Hamsterkiste
Zitate aus dem Schriftverkehr mit den Landesdatenschutzbehörden Niedersachsen und Thüringen:
Es bleibt Aufgabe der verantwortlichen Schule - mit unterstützender Beratung durch die schulischen Datenschutzbeauftragten und ggf. der Anbieter - die jeweilige Datenverarbeitung zu beschreiben, im Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren (Art. 30 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)), die Risiken für die Betroffenen abzuwägen und ggf. eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen (Art. 35 DS-GVO). Dabei ist auch darauf zu achten, dass der Anbieter seine Server im Bereich der DS-GVO betreibt oder sich einem entsprechendem Abkommen unterworfen hat. Für die Nutzung ist zwischen der Schule und dem jeweiligen Anbieter ggf. ein Vertrag zu Verarbeitung der Daten im Auftrag abzuschließen (Art. 28 DS-GVO). Zudem sind für den Fall, dass Auftragnehmer in Drittländern ansässig oder als internationale Organisation tätig sind, zusätzliche Erfordernisse für ein angemessenes Schutzniveau gemäß den Art. 44 ff. DS-GVO zu beachten.
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Bei der Nutzung des padlet-Dienstes werden zweifelsfrei personenbezogene Daten übertragen. Abgesehen von Inhaltsdaten betrifft dies mindestens die IP-Adressen der Nutzergeräte. Bei der Verwendung des padlet-Dienstes ist die rechtskonforme Verarbeitung regelmäßig nicht gegeben, da eine Datenübertragung in die USA stattfindet. Unter anderem versucht (...der Anbieter) diesen Transfer auf das sog. „Privacy Shield“ zu stützen, das jedoch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16.07.2020 (Az. C-311/18) keine Grundlage für die Übertragung dorthin mehr bilden kann. Hinzu kommt, dass (... der Anbieter) eine Vielzahl von Tracking-Instrumenten von Drittanbietern eingebunden hat, die für den Zweck der Plattform (Bereitstellung von Informationen vom Nutzer für andere Nutzer) nicht erforderlich sind. (29 Anfragen von 7 verschiedenen Hosts ... Es sind die Tracking- und Aktivitätsdaten von Lehrkräften, Schülern und Eltern, die dort abfließen und es ist die Frage zu stellen, ob das wirklich jedem Schüler/Lehrer/Elternteil, der ein Schul-padlet aufruft, bewusst ist!
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